wo ist die Wohnung ?

F ?
Bei Mietobjekten gilt das Recht des Erfüllungsortes....außer zwischen Kaufleuten - die können bestimmen welches Recht gilt und wo der Gerichtsstand ist.
Grundsätzlich können zwei erwachsene Menschen immer eine Vereinbarung miteinander treffen. Notfalls auch per Handschlag oder auf einem Bierdeckel....
Ob das dann auch immer alles gerichtlicht durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Daher sind solche Vereinbarungen sicher auch nicht sinnvoll.
Solange die zwei Vertragspartner sich einig bleiben ist ja alles ok.
Wenn nicht, gilt dann ganz klar das französisches Mietrecht.
Ich weiß ja nicht um was es bei Dir geht....
Die Frage ist ja die - weiß das auch der Vermieter ?
Will damit sagen, solange der nicht weiß das sein vermeintlicher deutscher Mietvertrag (wir wissen ja nicht mal ob Du einen hast) gar nicht gilt.....kannst Du Dir ja im Prinzip heraussuchen was Dir lieber ist.
Ist das der deutsche Mietvertrag, wird Dein Vermieter wohl zustimmen....einklagen kannst Du natürlich Dinge die dem französischen Mietrecht nicht entsprechen in F sicher nicht aufgrund dieses Vertrags.
Passt Dir der deutsche Vertrag nicht - kannst Du auf das französiche Recht bestehen. Das könnte Dein deutscher Vermieter auch ....wenn er es weiß.
Anbei die neuesten Infos zum französischen Mietrecht.