Hallo,
ich schrieb das schonmal an anderer Stelle, daß ich 2014 eine Steuerprüfung hatte, da ich geldwerter Vorteil falsch angab.
Ich habe dann meine Steuererkärung direkt auf dem Finanzamt mit 2 Sachbearbeitern zusammen ausgefüllt.
Da ich auch in D eine Steuererklärung abgebe haben die 2 diese einfach übernommen.
D.h. ich habe in D Einkünfte aus Beteiligungen, Vermietung, Gewinnausschüttung und dagegen Verluste aus Vermietung
und Investitionen in Gebäude. Das gibt dann auf der deutschen Steuererklärung ein Plus oder ein Minus.
Das Plus übernehme ich in die Franz. Steuererklärung bei ausl. Einkünfte und es zählt für die Steuerprogression, das Minus gibt in F eine 0 und
mindert die franz. Steuern nicht. Offiziel bestätigt vom Finanzamt.
Grüße