nein ich nicht, mein mieter. aber es ist so, dass die 1-monatige kündigungsfrist nur zählt bei fristloser kündigung des arbeitsvertrages des mieters. wenn dieser aus "freiem willen" den arbeitgeber wechselt, dann gilt die 3-monatige kündigungsfrist. habe mich informiert beim "mieter/vermieterverein".
gruss blue