Du kannst ja auch in mehreren Ländern einen Wohnsitz haben, nur ist das dann in dem jeweiligen Land dein Erstwohnsitz. Meiner Tochter wurde es so erklärt, als sie sich in Deutschland wegen ihres Studiums anmeldete. Sie erklärte dort, dass sie ihren Wohnsitz in Frankreich behalten wolle; daraufhin meinte der Beamte, dass es keinen Zweitwohnsitz ohne Erstwohnsitz in Deutschland gäbe, trotzdem könne sie in Frankreich einen Wohnsitz haben...