Mineralölsteuer wird fällig, wenn das Öl die Produktionsstätte verlässt. Steuerpflichtig ist der Hersteller. Nicht der Händler. Steuervergütung, also Rückzahlung bzw Verrechnung mit später fälligen Zahlungen ist bei Export in Sonderfällen (der Hersteller muss bei der Bundeszollverwaltung nachfragen) möglich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ölproduzent für ein paar hundert oder tausend Liter diesen Aufwand treibt. Und wenn ja, würden er und sicher auch der Händler/Spediteur sich den Mehraufwand bezahlen lassen (müssen) und weg ist der Preisvorteil. Dazu kommt, dass er ja mit der Mineralölsteuer noch in Vorlage treten müsste.
Oder anders formuliert: Es ist möglich, dass du dein Heizöl in Deutschland kaufst und nach Frankreich liefern lässt. Das eine Problem wird sein, einen Heizölhändler zu finden, der das macht, das Andere, dass es 'unbezahlbar' wird.