hallo,
weil das 'livre foncier' im Elsass und im Département Moselle ähnlich funktioniert wie das deutsche Grundbuch, gilt zunächst das, was drinsteht.
Nämlich, beide Eheleute sind Eigentümer.
War die Frau jedoch nie Miteigentümerin, muss der Eintrag berichtigt werden, weil er falsch war.
Wenn nicht, stellt sich die Frage, wie du denn alleiniger Eigentümer geworden bist. (durch Kauf/Schenkung -ohne Notarvertrag? Oder evtl. Scheidungsurteil in D)
Da finde ich den Hinweis deines Notars sehr berechtigt. Eine juristisch saubere Lösung bringt dir als Alleineigentümer dann die notwendige Sicherheit.
Das alles muss mit dem Maître besprochen werden. Je nach Fall kommst du um die Kosten nicht herum.