Hallo riffkack,
ja. Wir müssen jährlich der Vermieterin diese Bescheinigung der Wartung (bei uns handelt es sich um die Heizung) vorlegen.
Wie sie uns sagte, braucht sie diese für ihre Versicherung, falls die Heizung mal "im Dutt" sein sollte.
Ebenfalls verlangt sie einen Nachweis (auch für ihre Versicherung Haus), dass wir die Versicherung (alles, was sich im Haus befindet) gezahlt haben.
Weiß allerdings nicht, ob es sich bei dir auch um die Wartung Heizung handelt, du schreibst ja von Miet"wohnung".
Allen noch einen schönen Restsonntag - Gabrielle