Hallo,
kommt mir ziemlich spanisch vor, was ich hier lese.
Es gibt für jedes Lottisment eine Bauvorschrift, die die angesprochenen Punkte klärt.
Und die gibt es auf der Mairie.
Unser Beispiel: Wir durften das Haus diagonal bauen und die Garage musste exakt auf
die Grenze, obwohl eine Seite schräg läuft.
Ich durfte sogar im letzten Winter auf der Grenze eine Holzwand mit einer kleinen Dachfläche
7,5m x 1,5, 2,7m Hoch bauen. (Holzlagerung) Als die Terrasse überdacht wurde, mussten wir das
beim Finanzamt angeben, wegen der Steuer.
Alles in allem: absolut keine Probleme mit den Behörden.
Gruß
Saarbrücker