Hi Dragon,
ich sehe, bis jetzt hat aus unserem Forum keine/r geantwortet. Das liegt wohl daran, dass das eine verdammt schwierige Materie ist? Damit du aber wenigstens eine Antwort bekommst, hier ein paar Gedanken, die mir durch den Kopf gehen. Wie ich lese, du hast am 6.11. ein sog. Ausgangsprotokoll gemacht. Hattest oder hast du denn auch ein Eingangsprotokoll? Also eines (am besten noch mit Foto/s?) was den kleinen Riss am Fliegen-/Insektenschutzgitter zu Anfang zeigt? Wenn nicht, schwierig, schwierig. Auch wir beide (Wilfried und ich) hatten damals beim Einzug einiges an Schönheitsreparaturen und dem normalen Streichen (Rollen) der Wände, Löcher zugipsen etc. vorgenommen. Als ich dann damals auszog, wir hatten 2 Monatsmieten (kalt) der Vermieterin an Kaution gezahlt, bekam ich nach meinem Auszug auch eine Aufstellung, was alles noch gemacht werden müsste und ich zu zahlen hätte. Und da wusste unsere Vermieterin nichts mehr von der Vereinbarung beim Einzug, dass die Wohnung beim Auszug lediglich besenrein hätte verlassen werden können/dürfen. Denn, Crux, wir hatten nichts schriftlich und schon mal überhaupt nichts mit Unterschriften darunter, was das Gerichtsfest hätte beweisen können. Und ich, alleine, da Wilfried plötzlich verstorben (dementsprechend keine/n Zeugen) habe auf ausdrückliche Empfehlung in meinem frz. Freundeskreis von einer Klage abgesehen. Denn da wären die Kosten u.U. sehr viel höher gewesen, als die eine Kaltmiete, die die Vermieterin von der Kaution einbehielt - von dem ganzen Stress mal ganz abgesehen. Im Übrigen, wir hatten auch keine Rechtsschutzversicherung (vielleicht ist das dann anders und hat/hätte Erfolg?!)
Aber, du kennst ja den Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht...".
Was lehrt "uns" das? Am besten in solchem Fall immer alles schriftlich und mit beidseitiger Unterschrift.
Tut mit leid, Dragon, ich würde dir so gerne einen erfolgversprechenden Rat geben und berichte hier nur von meinen diesbezüglichen Erfahrungen.
Trotzdem, alles Liebe für dich - Gabrielle