Hi, war bei mir aehnlich, aber da stand dann noch ein Passage drin (aus der Erinnerung):
Sollte in Richtung Grenze KEIN Fenster sein, oder wenn nur ein Lichteinlass, dann muss er nicht durchsichtig sein, sprich
Glasbausteine, dann darf man OHNE Fenster bis auf die Grenze, und mit Glasbausteine bis auf ca. 20 cm
(nagel mich nicht fest) an die Grenze hinbauen.
Ist leider schon einige Jahre her, am besten gehst mal auf die Mairies (lokales Rathaus) und fragst nach.