Nochmal:
Versicherungsunternehmen (LV) in D *dürfen* lt. Gesetz niemanden versichern, der keinen Wohnsitz in D hat.
Hat jemand bereits seine Versicherung und zieht nach F, bleiben die Verträge weiterhin gültig, es geht nur ums Neugeschäft.
Es ist gut denkbar, dass vor 18 Jahren ein solches Gesetz noch nicht existierte, da gabs ja auch noch keine EU im heutigen Sinne.
Wenn nun doch ein Unternehmen in D einem Interessenten mit Wohnsitz in F einen Vertrag anbietet, dann ist es prinzipiell ungesetzlich, sprich strafbar. Inwieweit das verfolgt wird und von wem, ist eine andere Sache. Es ist auch interessant zu wissen, inwieweit ein solch ungesetzlich geschlossener Vertrag dann wirksam ist, d.h. kommt es nach kurzer Zeit zum Versicherungsfall, tja....