Hi Mone,
Hier ein paar Info´s:
Rückkehr in die Gesetzliche - nicht ohne Weiteres möglich
Sind Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will durch diese Regelung vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Sie müssen als Rückkehrwilliger also nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungsgrenze gesunken sind, können Sie sich per Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück. Bei einigen privaten Versicherungen können Sie Ihre Police jedoch bis zu zwei Jahre ruhen lassen, damit Sie sich nach Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung weiter privat versichern können.
Grundsätzlich sollten Sie sich den Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse gut überlegen, denn mit diesem Wechsel gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Versicherung für Sie gebildet hat, in jedem Fall verloren.
Gruß
Maik