Hallo Matthias,
das hört sich genau wie mein "Problem" an. Ich bin erst 2017 nach "F" gezogen und meine Kapital-LV ist in Deutschland steuerfrei. In meiner ersten Steuererklärung, die ich im Mai abgegeben habe, wurde von meinem Steuerberater die LV nicht angegeben. So weit so gut. Bei mir dauert die Auszahlung noch 3 Jahre.
Nun hat mich erstmals die Versicherungsgesellschaft mit der jährlichen Mitteilung aufgefordert, sofern ich im Ausland lebe, meine dortige Steuernummer anzugeben. Die habe ich noch nicht, weil ich noch keinen Steuerbescheid habe. Das ist aber auch eher nebensächlich. Auch meine Verzinsung (Vertrag von 1982) ist noch relativ hoch und die Zinsen versteuern zu müssen täte schon recht weh....
Deshalb meine Zusatzfragen:
a) Gibt es schon weitere Infos?
b) Müssen nur die Zinsen versteuert werden, die nach dem Umzug nach "F" auf den Vertrag gutgeschrieben wurden? - Ich habe zu dem Zweck bei meiner Gesellschaft eine Aufstellung der Zinsen bis zu meinem Umzug nach "F" angefordert. Bin mal gespannt, ob das überhaupt so ermittelt werfden kann. Es gibt ja Überschussanteile, die erst bei Vertragsende ermittelt werden.
Danke schon jetzt!!!