Hallo zusammen,
Ich habe mal ne Frage, vielleicht kann ja einer ein paar Antworten geben.
Wenn man in Frankreich über die Multir. Versicherung ( AVIVA ) versichert ist besteht ja RS, gilt der aber auch wenn man jetzt eine Streitigkeit in Deutschland hat.
Hintergrund:
Mir ist in Deutschland der Roller gestohlen worden, nächsten Tag hat die Polizei einen Jugendlichen auf dem Roller erwischt, also alles hat auf Ihn hin gedeutet.
Jetzt kam das Schreiben der Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt Täter konnte nicht ermittelt werden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde mir mitgeteilt gehen Sie den Privat Klageweg.
Gut das ist deutsches Recht,
Aber zur Frage: Zählt das die Franz. Rechtsschutz?
Danke für Eure Antworten.
Um schon mal vorzubeugen habe noch niemanden bei der Vers. Erreicht.