Huhu,
sry hat etwas gedauert aber hier mal das Antwort schreiben meiner Versicherung
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Was die Vertragseinstufung bei einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes angeht, ist
entscheidend, wie lange die Unterbrechung dauert. Derzeit gelten bei uns folgende Grund-
sätze:
- Eine Unterbrechung bis zu 6 Monaten hat keine Auswirkungen auf die künftige Einstu-
fung des Vertrags.
- Dauert die Unterbrechung länger als 6 Monate, wird der Vertrag in die SF-Klasse einge-
stuft, die vor der Unterbrechung galt.
Die Rückstufung im Schadenfall ist vorrangig und wird hiervon nicht berührt.
Erst nach einer Unterbrechung von mehr als 7 Jahren erfolgt die Einstufung wie bei einem
erstmalig abgeschlossenen Vertrag.
Kann der Versicherungsnehmer seine Vorversicherungszeit allerdings durch eine Bescheini-
gung des bisherigen Versicherungsunternehmens nachweisen, ist die Einstufung in die
SF-Klasse möglich, die vor der Unterbrechung galt.
Wenn Sie bereits bei uns versichert waren und wir haben die Versicherungszeit nicht an ei-
nen anderen Versicherer bestätigt, berücksichtigen wir Ihre Vorversicherungszeit auch bei ei-
ner Unterbrechung bis zu 10 Jahren. Danach sind wir gesetzlich verpflichtet, die Unterlagen
zu vernichten.
Beabsichtigen Sie eine längere Unterbrechung? Dann stellen wir Ihnen gern auf Wunsch ei-
ne Bescheinigung über Ihre Versicherungszeit für Ihre Unterlagen aus.
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Es handelt sich hierbei um die HUK Coburg btw.
Grüße