@ edgard
„Mir ist dabei nur Eines nicht klar - warum der deutsche Steuerabzug in F nicht zur Anrechnung kommt...“.
Ja, das frage ich mich auch. Fakt ist aber, dass es SO gehandhabt wird. Ist genau so, als wenn man z.B. als Beamter oder als Angestellte/r im Öffentlichen Dienst (Deutschland) auch immer seine Steuer in Deutschland zahlen muss (nennt sich: Kassenstaatsprinzip, der Deutsche Staat zahlt Gehalt, also beansprucht er auch die Steuer) und wohnt man in F, dann kann man auch diese bereits abgezogene und einbehaltene Steuer nicht in Gänze in Frankreich abziehen. Dafür erhält man dann auch da den erwähnten Crédit d’Impôt.
@ Sabine
Pifolog hat Recht! Die Zuschüsse bei Riester müssen NICHT mehr zurückgezahlt werden. Das war ein jahrelanger Kampf der EU gg. Deutschland und wurde vor einigen Monaten dann endlich so durchgesetzt.
Nochmal @ edgard
„Bei Rentenbezug müssen die Auszahlungen voll versteuert werden, also auch das selbst eingezahlte Kapital." Welchen Rentenbezug meinst du? BfA-Rente (wenn überwiegend, also 90%) dann erfolgt die Rentenauszahlungsbesteuerung in Deutschland UND Frankreich. Lebt man weiterhin in F, MUSS auch zusätzlich in F versteuert werden. Siehe auch mein Beispiel, leider dann nur die Möglichkeit der „be-schränkten“ Ver- und Besteuerung in Deutschland. Bedeutet, den (zurzeit) Freibetrag für Singles von € 8004 (Paar: € 16.008) wird NICHT gewährt und dazu kann man die gezahlte Steuer an D nicht komplett von der Jahresrente abziehen - s.: Crédit d’Impôt. Rentenbezüge aus privater Vorsorge (Direktversicherung etc.) werden dagegen „nur“ in Frankreich versteuert.
„Dafür sind die Einzahlungen aber abzugsfähig, oder?“. Das kommt darauf an, wo man versteuert. Einzahlungen in Deutschland und dortige Versteuerung JA, Frankreich erkennt private Vorsorge in Deutschland nicht als abzugsfähig an. Zahlt man in eine private Rentenkasse in Frankreich und versteuert man auch in Frankreich, dann ja, Deutschland erkennt die private Vorsorge in Frankreich aber NICHT an, wenn man in Frankreich versteuert. Das gleiche Prozedere z.B. auch bei „Spenden“. Spenden (z.B. an politische Parteien oder andere Organisationen) in Deutschland sind bei Versteuern in Frankreich NICHT abzugsfähig - und umgekehrt.
Ja, ja, alles „knoddelig“!
Liebe Grüße Gabrielle