Seit 2002 gibts bei meinem Arbeitgeber eine Zusatzrentenkasse, ich glaub in Zusammenhang mit den Riester Gesetzen wurden die Arbeitgeber verpflichtet irgend eine Form der Zusatzrente anzubieten, denn der AG bezuschußt das ganz schön, und das macht der ja normalerweise nicht freiwillig.
Also da gibts einmal eine Grundversorgung, in die man gedeckelt monatlich zahlt.
Darüber hinaus eine Zusatzversorgung durch Gehaltsumwandlung, einmal jährlich, ebenfalls mit Höchstbetrag.
Riester Zulage habe ich als Grenzgänger nicht beantragt.
Da diese Beitrage aus dem noch unversteuerten Brutto geleistet werden, also das steuerplichtige Einkommen senken, habe ich immer die gesetzlichen Höchstbeträge ausgeschöpft. Dafür soll dann die später gezahlte Zusatzrente steuerpflichtig sein. Was aber kein Nachteil ist, weil dann die Progression geringer sein wird.
Diese von mir eingezahlten Beträge habe ich auch immer wie alle anderen Sozialabgaben von meinem Bruttoeinkommen abgezogen und das sich ergebende Netto war die Basis für meine déclaration des revenus. War auch nie beanstandet worden.
Letztes Jahr hab ich die Rubrik 6 "épargne retraite: PERP et produits assimilés" entdeckt und dort vorsichtshalber mal meine Beiträge eingetragen. Das war ein schwerer Fehler, hat schlafende Hunde geweckt. Ich hab eine Rückrechnung (rectification) für die letzen 3 Jahre erhalten, die mich blaß werden ließ. Argument: Meine Beiträge seien keine PERP und damit steuerpflichtig.
Kann doch nicht sein, daß die deutsche Zusatzrente 2 x besteuert wird, 1. wenn ich sie aus Eigenmitteln anspare und ein 2. Mal wenn ich sie ausgezahlt bekomme. Fehlen hier bilaterale Regelungen, die das verhindern oder kenne ich die nur nicht?
Kennt jemand Quellen, auf die ich mich berufen könnte?