Hallo stimmt,
die meisten hier versteuern in Frankreich und kennen sich da aus.
Doch das Doppelbesteuerungsabkommen, das D mit F abgeschlossen hat, weist schon einige Besonderheiten auf. Ob das so einfach auf A übertragbar ist?
Wenn jedoch bei dir, Giacio, klar ist, dass du in D versteuern musst, ist auch die Antwort auf deine ursprüngliche Frage klar.
Du versteuerst nach deutschem Standard. Konkret: deine Einkünfte aus Lohn/Gehalt sind dein Brutto. Dann erst rechnest du weiter mit den in D üblichen Abschlägen und gelangst zum zu versteuernden Einkommen. Und das sieht dann ganz schön Sch.... aus.
Mal so als Tipp. Du schreibst, du bist Grenzgänger, das ist ja an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wie wäre es denn, wenn du diese Bedingungen nicht erfüllen würdest. Dann müsstest/dürftest du wohl in Austria versteuern. Wenn sich das lohnt??
Grüße