Hallo,
Es wurde mir einen Telearbeitsplatz mit fester Einrichrung (Bürotisch, PC, Drucker, DSL-Anschluß...) angeboten und könnte dann 4 Tage in der Woche von F aus meine Arbeit ausüben und müßte ein Tag in der Woche in Stuttgart arbeiten.
Wie sieht es dann aus mit den Steuern ?
Nachdem ich vor einer vergleichbaren Situation stehe, habe ich diese Frage an diverse Stellen gerichtet, und, genau wie Du, verschiedene - und teils widersprüchliche - Antworten bekommen. Also habe ich mir Fachleute gesucht. Folgende Antworten:
Firmensteuerberater: man zahlt in F, wenn man den überwiegenden Teil seiner Arbeit in F ausübt.
Grenzüberschreitender Info Tag der EURES: man zahlt in F
Steuerberater in Saarbrücken mit Schwerpunkt D-F: man zahlt in F
Infostelle Lauterbourg: man zahlt in D
Die besten Auskünfte bekam ich von den EURES Beratern. Aber wichtig:
Man ist dann völlig den franz. Arbeitnehmern gleichgestellt, d.h. man muss auch in frz. Sozialsystem (Rente, Krankenkasse), und es gilt 100% frz. Arbeitsrecht, z.B. 35 Std. Woche. An dieser Stelle (frz. Arbeitsrecht) hat mein Arbeitgeber bisher geblockt, weshalb ich die Lösung mit dem Telearbeitsplatz bisher noch nicht umsetzen konnte. Bin selbst noch am forschen...
Gruß Mathis