Hat mit einem deutschen Wohnsitz (in diesem konkreten Falle) wenig zu tun. Es geht um die Regelung als GrenzgängerIn. Also, Einhaltung der 30 km Grenze (wohnen in Frankreich) und dazu noch die 183-tage Regelung. "Sitzt" mein deutscher Arbeitgeber in Deutschland und ICH erfülle beide obigen Bedingungen NICHT, muss ich leider weiterhin in Deutschland versteuern.
Also, Arbeitgeber in Stuttgart und ICH wohne in Paris - ist leider KEINE Grenzgängersituation, wie von Franzmannn schon richtig erkannt.
Liebe Grüße Gabrielle