nein, wird nur für den Progressionsvorbehalt herangezogen.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Den Gewinn versteuerst Du in D, musst ihn aber in F angeben. Er wird zunächst dem zu versteuernden Einkommen addiert und darauf Steuer berechnet. Ist nach dem DBA aber nicht zulässig, deshalb erhälst Du gleich wieder eine Steuergutschrift (credit d 'impots), die dem Anteil der zuviel gezahlten Steuer entspricht.
Du musst bei den für Deinen Wohnsitz zuständigen Finanzbehörden Dein Welteinkommen deklarieren, also alles, was Dir Weltweit zufliesst. Diese Summe wird dann zu Bemessung des Steuersatzes herangezogen (=Progressionsvorbehalt), was aber nicht heisst, dass diese Summe komplett mit diesem Satz besteuert wird. Mit diesem Satz wird nur der in F zu versteuernde Anteil des Welteinkommens besteuert.