Hi Karin,
Meines Erachtens kannst du den Grenzgängerstatus beantragen, da Mettlach im Saarland und Sarrebourg im Département 57 liegen; ist nur die Frage, ob es sinnvoll ist.
Grenzgängerstatus erhält man nur auf Antrag und wenn du keinen Antrag stellst, wirst du kein Grenzgänger, was bedeutet, dass du deine Steuern in F bezahlst (Voraussetzung: f Arbeitgeber, f Arbeitsvertrag).
Wenn dem so ist, würde ich an deiner Stelle das auch so belassen, denn in F zahlst du im Regelfall weniger Steuern. Die einzige Schwierigkeit sehe ich in den gefahrenen 150km täglich, wenn du das dem f Finanzamt bei dem Jahressteuerausgleich verkaufen willst.
Gruss, Dieter