Hallo,
also, ich habe auf meiner Suche Leute getroffen, die hatten für ein Haus mit etwa 90m2 Wohnfläche mit eher einfacher Ausstattung einen Grundsteuerbescheid für 2009 von 850 € bekommen. Die waren ziemlich schockiert, waren sie doch von der Wohnsteuer nicht erfasst (s.u.). Die hatte dazu vorher genauso wenig wie ich konkrete Angabe im deutschsprachigen Internet gefunden. Und deren Haus steht nicht an der Cote d'Azur, sondern im Bereich Aquitaine (Landesinnere).
Ein wesentlicher Punkt ist, dass auch für die Grundsteuer Tax fonciere (TF) der Stichtag 1.1. eines jeden Jahres gilt. Weil diese Leute zwar im Herbst 2008 gekauft haben, aber erst so Mitte Januar 2009 eingezogen sind (und dies dem Fin.amt auf Nachfrage so mitgeteilt hatten), ging das Finanzamt davon aus, dass deren Haus am 1.1.2009 sich zwar in ihrem Eigentum befand, aber kein Hauptwohnsitz der neuen Eigentümer war. Man sollte daher vielleicht in einer vergleichbaren Konstellation schon vor dem 1.1. eines Jahres einziehen oder die TF für das erste Jahr mit zu den Kaufkosten hinzu kalkulieren. Denn nur für einen Hauptwohnsitz gibt es Erleichterungen von der TF wie geringes Einkommen, Alters, bestimmter Behinderungen oder Ihres Witwenstand sowie für Abschreibungen, Versicherung und Reparaturen des Hauses (
http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/steuern-und-gebuehren/taxe-fonciere/ - hier gibt’s ein paar andere Infos). Das kann sich aufaddieren bis 100% Erleichterung.
Und übrigens, es gibt auch noch die Wohnsteuer (tax d'habitation, TH, auch Stichtag 1.1. jeden Jahres), die ist aber wesentlich niedriger (da gibt’s hier bei der Grenzgängern Infos).
Also noch mal : die Wohnsteuer TH ist zu zahen, wenn man am 1.1. eines Jahres irgendwo in F wohnt (egal ob im Eigentum oder zur Miete; wohingegen die Grundsteuer TF ungekürzt zu zahlen ist, wenn am 1.1. eines Jahre Eigentum hat und man dort keinen Hauptwohnsitz hat. Erleichtungen von der TF gibt es nur, wenn man 1.1. eines Jahres Eigentum hat und dort auch den Hauptwohnsitz hat.
Und die Einkommenssteuer; wie das mit Stichtag 1.1. ist kann ich nicht sagen (dazu dürfte es aber im Grenzgängerforum Infos geben). Evtl. sollte man rechnen, was günstiger, keine TH und evtl. keine Steuer Einkommen, aber dann TF oder umgekehrt.
Die besagten Leute hatte auch Schwierigkeiten, unter der Bezeichnung "Conseiller fiscal" (Steuerberater) einen zu finden, der nicht nur für größere Firmen arbeit. Die wollten dann mal die "Expert Comtable" abklappern (der Bezeichnung nach Buchhalter, scheinen aber auch Beratung für "... steuerlichen, sozialen, rechtlichen und finanziellen Zuverlässigkeit und die Einhaltung geltenden Rechtsvorschriften" zu machen,
http://www.viadeo.com/fr/profile/expert.comptable, google übersetzt ) .
Bis auf das Finanzamt (aber wo ist das nett und hilfreich) find ich es wirklich toll in Frankreich.
Wolfgang