Hi!
Die Frage nach dem Zweitwohnsitz in Deutschland mit Erstwohnsitz in Frankreich taucht immer wieder auf.
Die kurze Antwort: geht nicht.
Die lange Antwort: um einen Zweitwohnsitz in D zu haben, braucht man einen Erstwohnsitz in D. Es ist ungefähr so, als würde man bei der Versicherung fragen, ob man einen Zweitwagen anmelden kann, ohne einen Erstwagen zu haben. Wer den Erstwohnsitz abmeldet, aber den Zweitwohnsitz (beide in D) behält, macht automatisch den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz. Oder anders gesagt: Zweitwohnsitze zwischen Staaten gibt es nicht. Man hätte dann eigentlich 2 Erstwohnsitze. Hier greift dann aber die Regelung mit dem Lebensmittelpunkt, was allerdings dem Finanzamt erst mal egal ist, denn die wollen, solange Du einen Wohnsitz in D hast, von Dir die Kohle sehen. Ebenfalls ist es der GEZ egal.
Was allerdings geht ist folgendes: keiner kann Dir verbieten, dass Du gelegentlich bei einem Freund (einer Freundin) oder bei Eltern oder Verwandten übernachtest. Du solltest nur vermeiden, das zu oft zu tun (Lebensmittelpunkt) oder Dinge wie einen Mietvertrag oder eine Anmeldung bei der Gemeinde zu machen. Auch solltest Du keinen Strom/Wasser/Müll etc. da anmelden. Du wärst also nur gelegentlich zu Gast...
Gruß Mathis