Hallo Annika,
stimmt, die Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Aber... für die Steuern gilt hier die Ausnahme wie oben in Artikel 14 (3) DBA beschrieben, weil sie mit Gewinnerzielung tätig ist.
Deshalb haben Angestellte bei der Sparkasse kein Problem als Grenzgänger und versteuern ihr Gehalt in Frankreich und nicht im Kassenstaat Deutschland.
Aus der Praxis: Mein Kundenberater bei der Sparkasse wohnt in F und versteuert sein Gehalt in F. Er kennt mehrere Kollegen, die in F wohnen und auch dort versteuern.
Du willst wissen, wie das bei anderen Arbeitgebern aussieht.
Generell kommt es bei Unternehmen nie darauf an, wem sie gehören, sondern nur in welcher Rechtsform sie betrieben werden, entweder privat-rechtlich als AG, GmbH.. oder öffentlich-rechtlich als Anstalt, Körperschaft. Das von dir erwähnte Kassenstaatsprinzip kann nur bei den öffentlich-rechtliche Organisierten ziehen.
Grenzgängerfreundlich als Arbeitgeber ist eine AG, eine GmbH, eine KG, eine OHG, ein eV, eine Einzelfirma.
Vorsicht bei Bund, Städten, Gemeinden und ihren in Eigenregie betriebenen Einrichtungen, bei Universitäten, Kirchen, dem SR und SWR.