Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Versteuerung von Zusatzversicherung  (Gelesen 387 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Nicod3mus

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 103
    • Profil anzeigen
Versteuerung von Zusatzversicherung
« am: 04. März 2023, 09:52:24 »
Hallo zusammen,

leider konnte ich weder hier im Forum noch im Internet entsprechende Antworten finden.

Meine Frau ist schwer krank und steuert aktuell gerade auf die Erwerbsminderungssrente zu. Als ehemalige Bänkerin ist sie allerdings fürstlich abgesichert, was die ganzen Zusatzversicherungen betrifft. Diese Zusatzversicherungen sind in Frankreich nicht von der Steuer abgsetzbar, jetzt stellt sich für mich die Frage, ob die Auszahlungen daher überhaupt steuerflichtig sind. Und wenn ja, in welcher Höhe. Da widerstrebt es mir nämlich zu akzeptieren, dass man Jahrzentelang tausende von Euro in Versicherungen einbezahlt, bei der Auszahlung aber dann Brutto alles versteuern soll.

Konkret geht es um folgende Versicherungen:
- Krankhaustagegeldversicherung
- Krankentagegeldversicherung (hier nur die private Zusatzversicherung, das gesetzliche Krankentageld ist selbstverständlich steuerpflichtig)
- Kurtagegeld
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist es in Deutschland ja so, dass nur der "Ertragsanteil" versteuert wird. Würden wir in Deutschland wohnen kämen daher bei meiner Frau 8% der Auszahlungen zur Versteuerung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend ab Krankheitsbeginn auszahlt, kommt da nun eine immense Auszahlungssumme zusammen. Da sprechen wir dann über TEUR 30. Da macht es einen erheblichen Unterschied ob der Ertragsanteil oder die Bruttosumme versteuert werden muss.
Was muss ich also versteuern. Wenn ich dann wenigstens die bezahlten Beiträge ab Abschluss der Versicherung abziehen könnte, dann würden sich die TEUR 30 auf gut die Hälfte reduzieren.

Vielleicht hat jemand von euch Ahnung davon oder war in einer ähnlichen Sitution.