Hallo alle miteinander,
ich kann über die Hilfefunktion keine richtige Antwort finden. Ich hoffe trotzdem, daß jemand helfen kann.
Ich überlege ob ich mich nach §84 als Versicherungsvertreter selbstständig machen soll. Zur Zeit arbeite ich in einem festen Anstellungsverhältnis. Auf diese Art und Weise ist die Steuererklärung in F natürlich sehr einfach. Aber wie ist das wenn ich in D eine Handelsagentur eröffne? Weiß jemand bescheid? Oder noch besser: Ist jemand in der gleichen Lage?
Liebe Grüsse Dirk