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Autor Thema: Versteuerung in D als ehemaliger Angestellter bei Nachzahlung  (Gelesen 4604 mal)

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Offline cogee

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Versteuerung in D als ehemaliger Angestellter bei Nachzahlung
« am: 10. September 2012, 10:51:14 »
hallo liebe grenzgaengergemeinde,
ich stelle diese frage hier fuer einen bekannten, also es geht um folgendes:

mein bekannter war bei einer firma in D angestellt und seine abteilung wurde aufgeloest letztes jahr im november. dafuer erhielt er eine abfindung, hat diese auch in F versteuert. nun haette er im april 25 jaehriges jubelaeeum gehabt, infolge dessen hat er betriebsrat in seinem fall nochmal eine einmalzahlung ausgehandelt. diese hat er auch im april bekommen, allerdings hat das finanzamt die grenzgaengerbescheinigung nicht anerkannt, mit der begruendung er sein ja kein grenzgaenger mehr, da er ja nicht mehr bei der firma arbeitet (was ja irgendwie auch stimmt). das problem bei der geschichte ist , dass das finanzamt ihn auf lohnsteuerklasse 6 gesetzt hat, wobei er eigentlich 1 gehabt hat (mein bekannter hat frueher in D gewohnt, und hatte immer die 1). es dreht sich hier um einen betrag von 30000€, und davon hat das finanzamt jetzt 10000€ kassiert, ich glaube ich brauche keinem hier sagen welche wut mein freund jetzt hat.

nun ist die frage:
kann er sich das geld irgendwie zurueckholen, oder dafuer eine steuergutschrift in F bekommen?
oder ist es jetzt tatsaechlich so, dass das geld einfach fort ist und sich der deutsche staat auf diese weise einfach bereicht hat?

banjo

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Re: Versteuerung in D als ehemaliger Angestellter bei Nachzahlung
« Antwort #1 am: 10. September 2012, 11:03:32 »
Hmm, komplex.
Wenn Dein Freund zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Grenbzgänger mehr war, dann wird er wohl in D versteuert werden. Warum ist er auf Klasse 6? Vielleicht kann er eine rückwirkende Änderung auf Klasse 1 ändern.

BTW: Warum hat der die Abfindung in F versteuert? Abfindungen sind in F steuerfrei. (Genaugenommen kenn F den Sachverhalt "Abfindung" nicht, sowas gibts da nicht)

Offline cogee

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Re: Versteuerung in D als ehemaliger Angestellter bei Nachzahlung
« Antwort #2 am: 11. September 2012, 13:00:52 »
ja stimmt
er hat auf die abfindung keine steuern gezahlt, aber diese eben bei der steuererklaerung angegeben