Moin liebe Community,
ab März werde ich von einem deutschen Unternehmen für 24 Monate nach Paris entsandt. Ich bleibe daher sozialversicherungspflichtig in D, muss Einkommenssteuer aber in F abführen.
Mein Firmenwagen, den ich in F sowohl geschäftlich als auch privat nutze, kostet per Listenpreis 38.000€, mit Nachlass 32.680€. Ich habe dreierlei Dokumente, die den verringerten Wert ausziffern. Ein Dokument davon lasse ich in Französische übersetzen.
In meiner Lohnabrechnung aus D wird mein Bruttolohn um den Geldwerten Vorteil vom PKW erhöhrt.
Wie muss ich also in 2018 für 2017 meinen Firmenwagen in der EK-Steuererklärung berücksichtigen? :-)
Gibt es die KM-Pauschale, so wie in Deutschland?
Muss der CO2-Ausstoss mit berücksichtigt werden?
Versteuere ich auf den Kaufpreis oder Listenpreis?
Vielen Dank für Eure Tips und Hinweise..
Lieber Gruß,
LHESSI