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Autor Thema: Verlust Grenzgängerstatus bei Wechsel Arbeitsstelle  (Gelesen 4715 mal)

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Guest

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Verlust Grenzgängerstatus bei Wechsel Arbeitsstelle
« am: 11. April 2007, 20:17:12 »
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich bin Grenzgänger (bin Deutsche, arbeite in D und wohne in F)
Ich werde dieses Jahr per Aufhebungsvertrag und Abfindung mein altes Arbeitsverhältnis beenden (in diesem Arbeitsverhältnis hatte ich kein Problem mit der 45-Tage-Regelung.

Ich habe jedoch für dieses Jahr ein neues Arbeitsverhältnis in D in Aussicht, bei dem ich aber vermutlich aufgrund der 45-Tage-Regelung meinen Grenzgängerstatus verlieren werde.

Wie sieht es dann mit der Versteuerung meiner Abfindung und meinem bis dahin erhaltenen Gehalt aus dem alten Arbeitsverhältnis aus? Muss ich die dann auch in D versteuern, weil sich die 45 Tage ja immer auf ein Jahr beziehen oder wird diese noch in F versteuert, weil es das alte Arbeitsverhältnis betraf?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Schöne Grüße

Nadja

Guest

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Verlust Grenzgängerstatus bei Wechsel Arbeitsstelle
« Antwort #1 am: 24. April 2007, 17:59:33 »
Hallo,

Der Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindung müsste ausscflaggebend sein. Wann wird die Abfindung bezahlt nach dem Du den Status verlierst oder vorher (kannst ja auch mit dem AG vereinbaren)? Wenn vorher dann in F ansonsten in D müsste sein. Am Besten fragst Du die HR bteilung deines Arbeitgebers, sie wissen recht gut Bescheid bzw. können sich erkundigen.

Gruss



Zitat von: Nadja
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich bin Grenzgänger (bin Deutsche, arbeite in D und wohne in F)
Ich werde dieses Jahr per Aufhebungsvertrag und Abfindung mein altes Arbeitsverhältnis beenden (in diesem Arbeitsverhältnis hatte ich kein Problem mit der 45-Tage-Regelung.

Ich habe jedoch für dieses Jahr ein neues Arbeitsverhältnis in D in Aussicht, bei dem ich aber vermutlich aufgrund der 45-Tage-Regelung meinen Grenzgängerstatus verlieren werde.

Wie sieht es dann mit der Versteuerung meiner Abfindung und meinem bis dahin erhaltenen Gehalt aus dem alten Arbeitsverhältnis aus? Muss ich die dann auch in D versteuern, weil sich die 45 Tage ja immer auf ein Jahr beziehen oder wird diese noch in F versteuert, weil es das alte Arbeitsverhältnis betraf?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Schöne Grüße

Nadja

Offline chevymichel

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Re: Verlust Grenzgängerstatus bei Wechsel Arbeitsstelle
« Antwort #2 am: 02. Mai 2009, 14:21:07 »
Hallo....

Mal ne dumme Frage.... Also wenn man ja in D Arbeitet Hat man ja den grenzgängerstatus!! Also wenn wir mal die KM und die 45 Tage berücksichtigen..
So! Aber wenn man jetzt zb eine Abfindung nimmet and danach einige zeit nicht mehr in D Tätig wird oder F ist man ja immernoch dem Franz. Steuerrecht unterlegen.. Egal Ob Man Arbeitet oder nicht!!???!!!
Was Ja Zezüglich der Abfindung auch egal wäre.. Weil man Wohnt ja weiterhin in Frankreich ob Arbeit oder keine Arbeit..
So müsste doch auch egal sein wann man das geld ausbezahlt bekommt. Oder Irre ich mich da jetzt...

Also Angenommen man Beendet sein Arbeitsverhältniss bei einer Deutsche Firma und bekommt eine Abfindung Bezahlt.
Die Abfindung wird aber 1 bis 2 Manate noch beendigung des Vetrages Ausbezahlt. Weiterhin hat man aber seinen Wohnsitz in F.
Also Bekommt Frankreich mal wieder das geld aus der Abfindung und nicht deutschland.. Oder????

Viel Bla bla. Aber ich denke ihr Wisst was ich will :-)


Gruss Michael