Hi Uwe,
Ich hoffe das trifft nicht Dich. Ich denke mal, dann wirst Du ganz normal besteuert, der in F wohnt und nicht in der Grenzgängerzone arbeitet. Dein Arbeitgeber führt dann an der Quelle die Steuer ab und Du muss beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht stellen. Wenn Du das vor dem Steuerjahr machst, erhält dein Arbeitgeber vom Finanzamt dann eine "Lohnsteuerkarte" nach der die Steuern abzuführen sind. Die unbegrenzte Steuerpflicht (und damit je nach Sachlage Einstufung in Steuerklasse 3) erhält man allerdings nur, wenn man nicht zu hohe ausländische Einkünfte (die auch von der Ehegattin kommen können) hat.
Gruss, Dieter