Hallo,
also wenn die Grenzgängerbescheinigung noch nicht durch ist, dann wird mal normal als erstes mit LK 6 berechnet, allerdings muss der AG das dann im nächsten Lohn wieder zurückzahlen. Aber ich würde auf dem Finanzamt in D anrufen und nachfragen, wieso diese Besteuerung. Achtung in Frankreich müsst ihr trotzdem beide dann auch die Steuererklärung machen. Ich weiß aber nicht wie das dann funktioniert, bezahlen muss sie nichts. Da haben hier bestimmt noch andere zu dem Thema eine Lösung!
Gruß