Hallo Joco,
erstmal: tut mir leid für dich/euch ..
vielleicht hilft es dir zu wissen, dass ich mit meiner Tochter in F wohne und der Vater in Deutschland den ganz normalen Regelunterhalt nach deutschem Recht an mich in F zu zahlen hat. Allerdings wurde der Unterhalt vor meinem Umzug nach F von einem deutschen Gericht festgelegt. Ob ich jetzt andere Ansprüche hätte, weil ich in F wohne und da die Lebenshaltungskosten anders sind, weiß ich nicht, hast mich aber grad auf die Frage gebracht. Bin gespannt auf die Antworten auf deine Frage.
Viel Glück und viele Grüße,
Melli :-)