Hallo,
ich wurde Anfang Oktober 2014 geschieden. Somit gibt es ein gerichtliches Dokument damit ich die Zahlungen der letzten drei Monate beim Finanzamt geltend machen kann.
Soweit okay.
Für die Monate vor der Scheidung: Reichen hier die Nachweise im Schriftverkehr der beiden Rechtsanwälte - auf denen die Höhe des Unterhalts für die Ex-Frau aufgrund der vorläufigen Berechnung aufgeführt ist - wirklich nicht aus? Also als Nachweis für das Finazamt.
Gruß und Danke