Hi Mathis,
Im Prinzip müsstest Du das machen, aber ich finde, dass das f Finanzamt überhaupt nicht daran interessiert ist zu wissen, dass Monsieur Mathis im nächsten Jahr nach seiner Schätzung in F nichts verdienen wird. Aber wie ich die Jungs und Mädels vom d Finanzamt kenne, möchten sie gerne eine Stempel vom f Finanzamt sehen.
Also füllst Du diesen Antrag mit deiner Schätzung (0€) aus, fährst zum f Finanzamt, gehst zum Empfang (accueil), der stempelt Dir deine doppelte Ausführung für das d Finazamt ab, legt den f Durchschlag in ein Aufbewahrkästchen (vielleicht heimlich, wenn du nicht mehr da bist, in den Papierkorb

) und dann kannst Du das zum d Finanzamt schicken.
Im nächsten Jahr geht das gleiche Spielchen wieder los (bitte Internetlinks oder .PDF aufbewahren), aber Du brauchst dann nicht mehr für diesen Antrag zum f Finanzamt (du kannst auf dem Antrag einfach ankreuzen: Die Situation hat sich seit dem letzten Jahr nicht verändert (persönliche Anmerkung:Das ist eine erstaunliche Kompetenzabgabe für eine d Finanzverwaltung), dafür musst Du aber für deinen Einkommensteuerjahresausgleich im Jahr drauf eine kleine Reise zum f Finanzamt einlegen.
Gruss, Dieter