Hallo,
ich greife dieses Thema nochmals auf, da ich mir wegen der Quellenbesteuerung generell meine Gedanken zu diesem Thema gemacht habe und meinem Arbeitgeber auch ausführlich dargelegt habe. Wobei dieser keine große Lust hat hier irgendetwas richtig zu machen.
Derzeit ist es bei mir so, dass ich auf Basis vom Sachbezug nach deutschem Recht, davon nochmals 16 % an Umsatzsteuer vom meinem Netto Gehalt abgezogen bekomme.
Ich hab' meinem Arbeitgeber jetzt erklärt, dass alles über die 1% vom Listenpreis an Sachbezug falsch ist und ich auch keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen in Deutschland zahlen muss.
Jetzt hat er zumindest nur noch die 1% an Sachbezug im Gehaltszettel drin stehen, was dann dazu führt, dass ich monatlich etwa 70€ netto weniger Umsatzsteuer zu zahlen habe. Wenn ich Gehaltsmäßig nicht bereits an den Bemessungsgrenzen für die Sozailversicherungsbeiträge angekommen wäre, dann würde sich auch hier nochmals einiges tun. Wir sprechen hier also übers Jahr gesehen über richtig Geld.
Meine Frage an die Dienstwagennutzer hier wäre jetzt, wie ich weiter mit dem Thema umgehen soll. Muss denn der Arbeitgeber für den Firmewagen auch Umsatzsteuer zahlen, oder ist das nur mein Problem? Kann mir jemand 'nen Steuerberater im Raum Saarland/Forbach/Sarreguemines empfehlen, der sich in deutsch-französischen Steuerrecht auskennt.
Einen angenehmen Abend wünscht Waylon57