Hallo Dieter,
vom Grundsatz, dass alle unabhängig des Einkommens , des Wohnortes etc. Kindergeld bekommen sollen, funktioniert bei mir nicht auf ganz perfide Art.
Arbeite in D als angestellter Geschäftsführer/Selbstständiger, wohne in F und bin Grenzgänger -versteure in F also.
Dadurch, dass ich in D folglich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig bin, aber auch -aufgrund der Selbstständigkeit nicht gesetzlich rentenpflichtversichert bin- gibt es kein Kindergeld von der Familienkasse Offenburg mit Verweis auf die Gesetzeslage. Wir bekommen also lediglich das frz. Kindergeld, da meine Frau in F arbeitet.
Und die Beamtenfürze der Familienkasse OG brauchen dafür 1 Jahr bis zur Entscheidung und bedingen sich 6 Monate zur Beantwortung eines Schreibens aus. Da ist übrigens legal, egal. Ich müsste ja durch alle Instanzen gehen, bis wir eine Verfassungsbeschwerde einlegen könnten. Meine Frage: Gibt es einen Art Ombudsmann für solche Fälle?
Günter