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Autor Thema: Steurerklärung 2022 hier Quellensteuer auf Dividenden  (Gelesen 723 mal)

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Offline Saarbrücker

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Steurerklärung 2022 hier Quellensteuer auf Dividenden
« am: 18. März 2023, 11:08:10 »
Hallo @all,
Die Zusammenstellung der Steuererklärung 2022 steht bald an und dazu habe ich eine Frage:
Wie verhält es sich mit ausländischen Dividenden?
Die meisten Länder reduzieren die Dividende um den jeweiligen Quellensteuersatz.
Werden diese Reduzierungen bei der französischen Steuer angerechnet?
Beispiel: 100 Euro Dividende – 30% Quellensteuer = 70 Euro Auszahlung. Wieviel muss jetzt versteuert werden?

Wie verhält es sich mit französischen Aktien, bei denen die Quellensteuer bereits abgezogen wurde?
(Konto bei einer deutschen Bank)

Bin sehr gespannt auf Antworten
LG Saarbrücker

Offline Saarbrücker

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Re: Steurerklärung 2022 hier Quellensteuer auf Dividenden
« Antwort #1 am: 27. März 2023, 17:43:32 »
Hier die Antwort des Steuerberaters:

Guten Morgen Herr Krauß

Versteuerung der Dividende : ich habe Ihnen ein Beispiel beigefügt mit den 100 Euros
Man gibt die 70 Euros Auszahlung an. Bei Dividende aus Deutschland zum Beispiel werden 17,7% Steuer angerechnet, in dem Fall 12 Euros
Dann ist auch anzugeben die tatsächliche Steuer, in Ihrem Beispiel 30 Euros
Die kleinere Summe wird berücksichtigt. Somit wäre es 82 Euros zu versteuern

Französische Aktien : haben Sie diese bei einer Bank oder Institution in Frankreich ? wenn ja, dann werden diese gleich in der Steuererklärung informiert, und/oder Sie erhalten eine Bescheinigung mit einer Ausfüllhilfe (Betrag, Zeile in der Steuererklärung)


P.S.:
Folgende Termine zur Abgabe der Erklärung wurde festgelegt:
Abgabe in Papierform – 18.Mai 2023
Abgabe per Internet – 7. Juni 2023 (für Region Elsass)


Offline futur_frontalier

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Re: Steurerklärung 2022 hier Quellensteuer auf Dividenden
« Antwort #2 am: 16. Juli 2023, 10:21:23 »
Ich finde die Erklärung wenig verständlich. Letztlich ist es am einfachsten, wenn man der Bank auf der man sein Depot hat, seinen Wohnsitz + entsprechende Steuer-ID mitteilt, denn dann übernehmen die den Informationsaustausch mit den Finanzbehörden. Sowohl Frankreich wie auch Deutschland haben mit sehr vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, sodass es keine einheitliche Schablone für die Anrechnung der Quellensteuer im Wohnsitzland gibt.