Hallo Claude,
Ich kann Ralph da nur voll und ganz zustimmen. Mit den heutigen Reisekostenabrechnungs-Systemen ist es ein Leichtes für die Finanzbeamten, die 45-Tage-Regelung zu überprüfen.
Den Franzosen ist das recht egal, die bekommen Deine Steuer ja. Die Deutschen werden aber ein Interesse haben, Deine Steuern zu kriegen. Und so ein dünner Fisch ist man dann auch nicht.
Der "Erfolg" eines Finanzbeamten ist mit einem enttarnten Pseudogrenzgänger sicher höher, als mit einem abgelehnten Arbeitszimmer.
In unserer Firma gab es bereits eine Prüfung und ein Kollege musste nachzahlen. Sicher kein Vergnügen, denn erst muss man in Deutschland nachzahlen, dann erst mit deutlichem Zeitabstand kommt das in Frankreich zu viel bezahlte Geld zurück.
Eine andere sehr große Firma im Grenzbereich wurde von den Steuerbehörden angeschrieben und auf verschärfte Prüfung der Grenzgänger hingewiesen.
Hier sollte man sehr aufpassen und - wie Ralph schon schreibt - die Schlupflöcher außen vor lassen.
Besser wäre es, zusammen mit einem Steuerberater zu überlegen, ob man die Arbeitstage in F in F versteuert und die Arbeitstage in Deutschland in D. Das ist möglich und bedarf nur einer wenig aufwändigen Buchführung. Wenn Du tatsächlich nur wenig über die 45 Tage kommst, dann zahlst Du ja auch nur wenige Tage in D Steuern.
Und es gibt ja viel bessere Gründe, in F zu leben als die geringeren Steuern, gelle?

Ciao
Moni