Hallo Pumuckel,
ja, war in der Eingangsfrage wirklich schlecht verständlich.
Frage: Wenn du, wie du schreibst, alljährlich deine Steuererklärung „hier“ einreichst und mit deiner frz. Rente steuerlich nicht veranschlagt wirst, musst du bei Wohnsitz in Frankreich trotzdem deine deutsche Rente deklarieren (also, „hier“ mit angeben) auch wenn du für deine deutsche Rente eine Erklärung in Deutschland abgeben musst und „dort“ keine Steuern zahlst. Es ist deshalb durchaus möglich, dass du - falls du bisher deine deutsche Rente „hier“ nicht deklariert hast - mehr Steuern zahlst, denn „hier“ wird ab dem ersten Euro (auch bei Rente) versteuert und es gibt nicht den Freibetrag (prozentuale Besteuerung in Deutschland, je nachdem, in welchem Jahr man in Deutschland in Rente ging - liegt für 2015 bei 70%). Allerdings hättet ihr hier dann die Möglichkeit, eure gemeinsamen Renteneinkünfte durch zwei zu teilen. Ob sich das steuerlich günstiger oder schlechter auswirkt, ist tatsächlich einer Berechnung wert. Einen Hinweis für eine Berechnung hast du hier ja schon erhalten (Tipp von Eliott).
Was aber auch die Crux ist, aufgrund eines neuen Abkommens musst du ab 2016 deine Rente (auch und insbesondere) die deutsche komplett „hier“ versteuern und nicht mehr in Deutschland.
Allen einen schönen Tag Gabrielle