Hallo Saarbrücker,
Der Grund für die Steuerklasse 1 liegt darin, dass Leute, die in Deutschland arbeiten und in Frankreich wohnen und keine Grenzgänger sind (entweder weil sie nicht im Grenzgebiet arbeiten oder weil sie Beamte sind) als "beschränkt Einkommensteuer-pflichtig" eingruppiert werden. Was so schön klingt ("beschränkt" würde ja zu hoffen geben, dass man weniger Steuern bezahlt), ist leider nichts anderes, als dass man in Steuerklasse 1 eingruppiert wird (falls nicht die in den anderen Posts genannte Ausnahme besteht). Mit all dem was schon bzgl. Aufschlag des deutschen Gehalts auf die Progression in F geschrieben wurde.
Was man allerdings machen kann, ist, sich einen Freibetrag eintragen zu lassen (entspricht etwa dem Vorgang beim Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte), falls die Werbungskosten (z.B. Fahrten zur Arbeit) über der Pauschale von 920 Euro liegen. Dazu kann man ein Formular im Internet finden, das man an das Finanzamt schickt.
Grüße
Moni