Hallo,
Bei Angabe von meinem Gehalt in dem Steuerformular gebe ich ja immer das Bruttogehalt abzgl der sozialen Abgaben an, also das Netto das ich in D bekomme.
Mein Mann ist Beamter, darf von dessen Bruttolohn, die einbehaltene Lohnsteuer (in Deutschland) Solizuschlag, KV und Pflegeversicherung ebenfalls abgezogen werden oder muss dort das komplette Brutto angesetzt werden?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Onjaanja