Na, ihr schreibt dem FA daß ihr nicht mehr in .fr wohnt und arbeitet und daher in 2013 in .fr nicht Steuerpflichtig seid und damit auch keine Vorauszahlungen leisten werden, legt eine Kopie der deutschen ANmeldebestätigung bei, und zahlt einfach nicht. Das sollte es tun.
Bei meiner Frau ist es ähnlich (wohnhaft .de, Arbeit als Angestellte in .fr), die mußte für 2012 ausnahmsweise in .fr Steuern auf ihr Mutterschaftsgeld zahlen - und bekam jetzt eine Vorauszahlung für 2013 per Post. Ein Anruf beim Service des Impots des Non-Residents, der für sie als im Ausland lebende Französin zuständig ist, ergab das, was ich Euch schrieb.