Hallo zusammen,
ich habe einen Studiengang bei der SGD Fernschule belegt und schreibe jetzt im März die letzte Prüfung (musste leider wiederholen, da ich einen Punkt vorbei bin

)
Da das Saarland nicht mehr nach der alten Prüfungsordnung prüft (was ich damals nicht wusste) wüsste ich gerne ob und welche der folgenden Punkte ich geltend machen kann bei der Steuerklärung
für die Kosten zu Prüfungen und Seminaren (fand immer in Nürnberg statt):
Studiengebühren
Prüfungsgebühren
Fahrtkosten
Hotelkosten
Fachliteratur
Verpflegungsaufwand
Ich danke euch im Voraus für eure Mühe!!!
Viele Grüße
Spilly