Hallo,
die Fragen haben sich inzwischen viele gestellt und es findet sich nicht wirklich irgendwo etwas im Netz dazu.
Mein Standpunkt bzw. meine Interpretation ist: (da ich in derselben Situation bin):
(ich zitiere die Passagen nur aus dem Kopf, der ganz genaue Wortlaut mag anders sein....)
- Grenzgänger ist, wer abends nach Hause zurückkehrt (bin ich ja)
- wer innerhalb des Grenzgebietes arbeitet (tue ich auch)
eine ehemalige Kollegin praktiziert das seit 12 Jahren, das deutsche Finanzamt wollte nix von ihr - kann ja auch nicht sein, weil sie ja nicht ausserhalb des Grenzgebietes in DE arbeitet
und das französische hat auch kein Problem - sie zahlt ja schließlich in FR die Steuern.
Wo kein Kläger, da also auch kein Richter.
Ich würde mir keine Gedanken machen.
Problematisch ist das nur für die Leute, deren deutscher Firmensitz außerhalb des Grenzgebietes ist, weil dann das deutsche Finanzamt ja zum Zuge kommen will...
Gruß
Sabine