Hallo Dieter,
nur als kurzes Update: Das Einspruchverfahren läuft und mein Steuerberater ist sehr optimistisch. Das Finanzamt hat schlichtweg alle arbeitnehmerseitigen Sozialversicherungsbeiträge als "Quellensteuer" deklariert und zum zu versteuernden Arbeitslohn hinzugerechnet, obwohl diese Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2a EStG in Deutschland (wie auch analog in Frankreich) als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Ich will mir gar nicht ausmalen, wie viele Steuerzahler auf solche "Versehen" der Finanzämter hereinfallen. Bei mir beläuft sich die Summe auf mehrere tausend Euro. Sobald das Ergebnis des Einspruchsverfahrens vorliegt, gebe ich hier im Forum Bescheid.
Beste Grüße,
Matthias