Michi, du bist zu Recht misstrauisch. Was du berichtest, ist das bisher dümmste Geschwätz, das ich zu diesem Thema gehört habe.
Dazu muss man wissen, dass die aktuelle Regelung auf einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich beruht, dem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen. Das kann weder von Sarkozy noch von Hollande einseitig geändert werden. Auch werden Grenzgänger von der französischen Steuer nicht bevorzugt behandelt, sondern absolut gleich nach den in F geltenden Steuerbestimmungen. Was sollte Hollande da legalerweise verschärfend gegen Grenzgänger unternehmen können?
Eine andere Frage ist, ob das bilaterale Abkommen bezüglich der Grenzgänger einvernehmlich modifiziert werden könnte. Und da kann man natürlich spekulieren.
Aktuell profitieren wohl der französische Fiskus und die deutschen Unternehmen von diesem Abkommen, weil es wesentlich mehr Grenzgänger von F nach D gibt, als umgekehrt.
Aber das kann sich auch ändern. Zudem, so wie man hört, leistet F auch Ausgleichszahlungen an D, um den deutschen 'Steuerausfall' zu kompensieren.
Für mich deutet vieles darauf hin, dass das über 50 Jahre alte Abkommen nach wie vor hält. Trotz aller Latrinenparolen, die ich auch schon seit über 15 Jahren kenne.
@Zaren
Die Zahlen 7,83 und 11 stellen bestimmt den durchschnittlichen Steuersatz dar ('taux moyen' oder wie es im 'Avis' heißt 'votre taux d'imposition est de … x %).
Wenn ja, steigt durch eine übliche Lohnerhöhung dieser Satz zwar minimal an, aber niemals von 7,83 auf 11 (es sei denn, es hätte über 50% mehr Lohn gegeben).
Also, so ein Anstieg kann nicht mit der Lohnerhöhung begründet werden.