Naja, es hängt davon ab, ob der AG-Zuschuss im Gesamtbrutto mit drin ist oder nicht. Wenn nein, darfst Du natürlich nur Deinen Anteil (idR die gleiche Summe wie der AG) abziehen, wenn ja, dann den kompletten Beitrag.
Ich hatte vor Jahren auch mal diesen Fehler gemacht und muss zugeben, die Jungs vom CDI Wissembourg kennen sich bestens aus mit dem dt. KV-System.
Und: solltest Du von Deiner privaten KV eine Beitragsrückerstattung bekommen, dann ist das ein steuerpflichtiges Einkommen.