Hagen883, das kommt auf Deinen Nebenjob an. Angestellt oder nicht für den Nebenjob?
Wenn angestellt in D für Nebenjob, dann ja. Einkünftige aus abhängiger Beschäftigung werden addiert.
Wenn freiberuflich/gewerblich in D (Sitz der der freiberuflichen Tätigkeit oder Firmensitz bei gewerblicher Tätigkeit), dann ist in D zu versteuern und das Einkommen in F nur zur Bemessung der Steuerprogression mit anzugeben (es muss angegeben werden).
Wenn freiberuflich/gewerblich in F (Sitz der der freiberuflichen Tätigkeit oder Firmensitz bei gewerblicher Tätigkeit), dann ist in F zu versteuern und es sind in F Sozialabgaben abzuführen. Hinweis: Steuer + Sozialabgaben können schnell mal 50% Deiner Nebenjobeinahmen auffressen.....
Wenn Schwarzarbeit, dann nix ;-)