hi paul,
ohne die französische bestätigung, daß du dort steuern zahlst (zahlen wirst) kriegst du doch gar keine freistellungsbescheinigung vom finanzamt. d.h. ich verstehe eigentlich nicht, was die hier von dir wollen.
du hast die grenzgängerbescheinigung doch gar normal in frankreich auf dem hotel des impots abstempeln lassen, diese abgestempelte version bei deinem arbeitgeber abgegeben, dieser hat sie ans finanzamt geschickt und vom finanzamt eine freistellungsbescheinigung bekommen, richtig? ansonsten hätte dir ja dein arbeitgeber die lohnsteuer gar nicht mit auszahlen dürfen sondern hätte sie ans dt. finanzamt mit abführen müssen (wie üblich).
d.h.
- das deutsche finanzamt weiss bescheid, daß du grenzgänger bist
- das frz. finanzamt weiss bescheid (die habens ja bestätigt) und lässt dich ganz sicher nicht ohne steuererklärung durchkommen.
deshalb kann ich diese ganze geschichte nicht nachvollziehen.
zu deinen fragen:
1) aus meiner sicht dürfte der frz steuerbescheid ausreichen, da du damit nachweist, daß du in frankreich steuern abgeführt hast (bzw hättest, wenn du welche abführen hättest müssen).
2) kennst du den spruch "vor gericht und auf hoher see sind wir in gottes hand"? dazu müsstest du einen anwald befragen und auch der wird dir kaum sagen können, wie deine chancen vor gericht sind, sondern nur wie er sie einschätzt.
3) das gespräch mit einem deutschen steuerberater und dem finanzamt suchen. such dir einen pfiffigen steuerberater, der gute kontakte hat und weiss wovon er redet, wenns um grenzgänger geht. steuerberater sind auch meist offen für ein erstes gespräch, bevor sie rechnungen schreiben, nachfragen kann sich hier also lohnen.
halt uns bitte auf dem laufenden, die sache interessiert mich.
viele grüße,
marco